Kreis kontrolliert verstärkt Mistlagerung

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Der_Landkreis_Celle_informiert

Kreis kontrolliert verstärkt Mistlagerung

Vermehrt Anzeigen wegen unsachgemäßer Aufbewahrung

Celle (lkc). Der Landkreis Celle erhält zunehmend Anzeigen über unsachgemäße Mistlagerung. Die Zahl der Kontrollen wurde deshalb erhöht. Aus diesem aktuellen Anlass weist der Landkreis auf die Rechtslage hin, die für alle Landwirte, Pferde,- Geflügel-, und sonstige Huftierhalter gilt.

In jedem Stallmist beziehungsweise im Sickerwasser sind wassergefährdende Stoffe enthalten, die durch Niederschlagswasser ausgewaschen werden und so über die Bodenpassage ins Grundwasser gelangen können. Um das zu verhindern, ist eine dauerhafte Lagerung nur auf einer flüssigkeitsdichten, festen Bodenplatte erlaubt, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Die Mistplatte muss so angelegt werden, dass das verunreinigte Sickerwasser zurückgehalten und in einer Sammelgrube aufgefangen wird. Alternativ kann der Mist so gelagert werden, dass er nach unten hin keinen direkten Kontakt zum Erdboden hat und an der Oberfläche vor Regen geschützt wird. Das kann zum Beispiel in einem Container oder auf einem vor Regen geschützten Anhänger möglich sein.

Die Zwischenlagerung von Stallmist oder Geflügelkot stellt eine Ausnahme dar. Es ist keine Alternative zur ortsfesten Lagerung. Voraussetzung dafür ist, dass eine Mistplatte oder regengeschützter Bereich vorhanden ist. Die Zwischenlagerung ist zudem nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zulässig. Das Lager muss mietenförmig bei möglichst kleiner Grundfläche gestaltet und darf nicht höher als zwei Meter sein. Der Misthaufen muss außerdem mit einer Folie oder einem Vlies abgedeckt werden und es muss ein Abstand von 20 Metern zu oberirdischen Gewässern eingehalten werden.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Vorschriften der ordnungsgemäßen Mistlagerung von Stallmist oder Geflügelkot können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und eine kostenpflichtige Anordnung notwendiger Maßnahmen erlassen werden.


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