
Nr. 31 20. März 2018 |
Die Justiz benötigt ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Celle (lkc). Für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Celle werden Bürgerinnen und Bürger gesucht, die Interesse an dem Amt als Jugendschöffe oder Jugendhilfsschöffe für die Jahre 2019 bis 2023 haben.Die Justiz benötigt ehrenamtliche Richterinnen und Richter
Jugendschöffinnen und -schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht haben wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Das Schöffenamt ist ein interessantes Ehrenamt mit besonderer Verantwortung. Durch Schöffinnen und Schöffen werden die Bürger an der Rechtsfindung beteiligt.
Juristische Vorkenntnisse werden von den Laienrichtern nicht erwartet, Erfahrungen in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind für das Amt des Jugendschöffen von Vorteil.
Die zukünftigen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten nicht bereits bei der Justiz beschäftigt und auch nicht vorbestraft sein. „Wenn die Bürgerinnen und Bürger dann auch noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in einer kreisangehörigen Kommune des Landkreises Celle leben, steht der Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen fast nichts mehr im Wege“, sagt Dagmar Wiese-Cordes, Leiterin des Kreisjugendamtes Celle.
Alle Interessierten aus dem Landkreis Celle (ohne Stadt Celle), die mit Beginn des nächsten Jahres mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, können sich im Rathaus der Stadt Bergen, der Gemeinde oder Samtgemeinde bzw. des Gemeindefreien Bezirks Lohheide wegen einer Aufnahme in die Vorschlagsliste melden.
Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen beim Jugendschöffengericht Celle wird durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Celle beschlossen.
Weitere Informationen zur Jugendschöffenwahl erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Deborah Behrens im Kreisjugendamt Celle unter der Telefonnummer 05141 916 4303.
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