Hölty-Gymnasium

Hölty-Gymnasium
Das Hölty-Gymnasium kann im kommenden Schuljahr 2018/1019 sechs fünfte Klassen einrichten. Das Foto wurde durch den Landkreises Celle erstellt.

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Kreis genehmigt Hölty-Gymnasium sechs Klassenzüge

Landrat: Wollen weiteres Losverfahren für Schüler vermeiden

Celle (lkc). Nachdem das am Hermann-Billung-Gymnasium (HBG) zum Schuljahr 2018/19 in einem Losverfahren 50 Schüler an andere Schulen verweisen musste, haben sich in einem zweiten Schritt weitere 38 Schüler am Hölty-Gymnasium angemeldet. Damit wäre dort ebenfalls ein Losverfahren nötig geworden, weil die vom Landkreis zuvor genehmigten fünf Züge nicht ausreichen würden, alle Schüler aufzunehmen.

Der Landkreis hat deshalb in einer weiteren Eilentscheidung dem Hölty-Gymnasium die Möglichkeit eingeräumt, für das kommende Schuljahr einen sechsten Zug einzurichten. „Wir wollen den Eltern und Schülerinnen und Schülern ein zweites Losverfahren ersparen und es außerdem allen, die es wünschen, ermöglichen, Spanisch als zweite Pflichtfremdsprache zu wählen“, begründete Landrat Klaus Wiswe die erneute Eilentscheidung.

Hölty-Gymnasium
Das Hölty-Gymnasium kann im kommenden Schuljahr 2018/1019 sechs fünfte Klassen einrichten.
Das Foto wurde durch den Landkreises Celle erstellt.

Wie Schulamtsleiter Reinhard Toboll erläuterte, haben 34 von den erst jetzt angemeldeten Schülern angegeben, Spanisch als zweite Pflichtfremdsprachen zu wählen. Das Gymnasium Ernestinum bietet diese Sprache nicht an. „Am Hölty-Gymnasium liegt aktuell in einzelnen Jahrgängen nur eine Dreizügigkeit vor. Dies ermöglicht es, ohne räumliche Probleme und kostenneutral auch eine Sechszügigkeit im fünften Jahrgang aufzunehmen“, so Toboll.

Die weitere Eilentscheidung ist notwendig, um unnötige Härten zu vermeiden. Denn der Kreisausschuss, der dafür sonst zuständig wäre, würde erst am 18. Juni zusammenkommen. Auch eine Sondersitzung wäre zu spät. Es muss so früh wie möglich Planungssicherheit hergestellt werden. Das Hölty-Gymnasium muss die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor den Sommerferien über die Aufnahme der Schüler informieren. Ohne die Zustimmung des Landkreises zur Sechszügigkeit wäre das Hölty-Gymnasium kurzfristig gezwungen, ein Losverfahren durchzuführen. Nicht aufgenommene Schüler müssten dann erneut an einer anderen Schule angemeldet werden.

Weiterhin müssen die Schulen den Lehrereinsatz frühzeitig planen und gegebenenfalls zusätzliches Lehrpersonal bei der Landesschulbehörde anfordern. Bei einer Entscheidung durch den Kreisausschusses wäre eine Umsetzung vorstehend genannter Erfordernisse nicht mehr rechtzeitig zu gewährleisten.


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