
Vorläufige Entziehung von Bennet-Wallaby
Halterin erfüllt Forderungen zur Haltung nicht / Landkreis bringt Tier artgerecht unter
Celle (lkc). Schon seit einiger Zeit hat das Veterinäramt des Landkreises versucht, mit der Halterin eines Bennett-Wallabys in Bergen beziehungsweise ihrer Familie eine einvernehmliche Lösung über die Haltungsbedingungen zu erzielen. Die Familie ist im Februar 2017 nach Bergen gezogen. Im März 2017 nahmen die Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes Kontakt auf. Zunächst wurde auf informellem Wege versucht, eine Einigung zu erzielen. Als auf diesem Wege kein Einvernehmen erzielt werden konnte, wurde im Oktober 2017 ein formeller Bescheid erlassen.
Im Kern müssen drei wesentliche Auflagen erfüllt sein, um eine artgerechte Haltung zu garantieren. Dem Tier muss ein größeres Gehege von mindestens 200 Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. Bisher wurde das Känguru im Garten der Familie gehalten, der laut den Tierschutzbestimmungen für diese Tierart 50 Quadratmeter zu klein ist.
Ferner muss eine Vergesellschaftung des Tieres mit mindestens einem weiteren Artgenossen vorgenommen werden. Die Vergesellschaftung ist von einem Tierarzt oder einer Person zu betreuen, die aufgrund einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Zootierpflege, Zoologe) über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Vor Beginn der Vergesellschaftung ist die betreuende Person dem Landkreis Celle, Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz, schriftlich zu benennen und deren fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten darzulegen.
Außerdem war ein Sachkundenachweis zu führen. Ausschließlich diese letztgenannte Forderung wurde seitens der Halterin erfüllt.
Die Halterin wurde mehrmalig schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind. Seit Erlass des Bescheides im Oktober 2017 wurde die gesetzte Frist insgesamt drei Mal verlängert, um die Vorgaben noch zu erfüllen. Die Fristen sind ohne Ergebnis verstrichen. Die letzte Frist ist am 23.03.2018 abgelaufen. Auch danach hat sich der Landkreis mehrm in Bergenals mündlich und schriftlich an die Familie beziehungsweise ihren Rechtsvertreter gewandt, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Da diese Gespräche zu keinem Ergebnis geführt haben, hat sich der Landkreis Celle dazu entschieden, das Känguru – wie angekündigt – vorläufig der Familie zu entziehen. Die Entziehung wurde heute (23.05.2018) durchgeführt. Die Polizei leistete Vollzugshilfe.
Das Tier wurde jetzt artgerecht untergebracht. Der genaue Standort des vorläufigen Zuhauses wird aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben. Sollte die Familie in den nächsten Wochen die Anforderungen insbesondere was das Gehege und die artgerechte Vergesellschaftung betrifft, erfüllen, besteht die Möglichkeit der Rückgabe.
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